Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Bautec Nord Haus und Systemtechnik GmbH für Planung, Montage, Installation und Wartung technischer Gebäudesysteme.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Bautec Nord Haus und Systemtechnik GmbH, Schoshusen 13, 27446 Selsingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angaben auf dieser Website, in Prospekten und im Projektkonfigurator sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Eine Anfrage über die Formulare dieser Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, ein vom Auftraggeber angenommenes Angebot oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie den dort genannten Anlagen und Leistungsverzeichnissen.
(2) Technisch bedingte Änderungen, Produktänderungen des Herstellers sowie zumutbare Abweichungen in Ausführung, Material und Fabrikat bleiben vorbehalten, sofern sie den vertraglich geschuldeten Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) Planungs-, Genehmigungs-, Erd-, Maurer-, Maler- und Gerüstarbeiten sowie behördliche Anmeldungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagestelle zugänglich, frei geräumt und arbeitsfähig ist und dass Strom, Wasser sowie geeignete Stell- und Lagerflächen unentgeltlich zur Verfügung stehen.
(2) Der Auftraggeber informiert vor Ausführungsbeginn über verdeckt verlegte Leitungen, Bausubstanz-Besonderheiten, Asbest oder sonstige Gefahrstoffe. Für unterbliebene Angaben haftet der Auftraggeber.
(3) Erforderliche Genehmigungen Dritter (z. B. Eigentümer, WEG, Netzbetreiber, Denkmalschutz) beschafft der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei größeren Projekten sind Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zulässig. Die Höhe wird im Angebot geregelt.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Termine und Ausführung
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterung, Streik oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und die Gewährleistungsfrist beginnt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Anlagen, Komponenten und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Werden die Materialien wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm zustehenden Sicherungsansprüche in Höhe des Rechnungswertes an den Auftragnehmer ab.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Bauwerksleistungen beträgt fünf Jahre, für sonstige Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.
(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende oder nicht fachgerecht durchgeführte Wartung, bauliche Veränderungen Dritter sowie natürlichen Verschleiß.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Wartungsverträge
(1) Wartungsverträge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
(2) Der Umfang der Wartungsleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ersatzteile und Störungseinsätze außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an: Bautec Nord Haus und Systemtechnik GmbH, Schoshusen 13, 27446 Selsingen, E-Mail: info@hs-tec.de.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
§ 13 Datenschutz und Drittanbieter
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(2) Zur Erbringung unserer Leistungen und zum Betrieb dieser Website setzen wir Dienstleister und Drittanbieter ein, u. a. Hosting-Dienstleister, den E-Mail-Dienst Resend (Resend, Inc., USA) sowie – ausschließlich nach Ihrer Einwilligung – Analyse-, Karten- und Reichweitenmessungsdienste (z. B. Google Analytics, Google Maps, Meta Pixel). Mit Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO.
(3) Eine Einwilligung in nicht notwendige Cookies und Tracking ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Vertragsschluss. Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß widerrufen (Opt-out). Zusätzliche Opt-out-Möglichkeiten der Anbieter sind in der Datenschutzerklärung verlinkt.
(4) Im Rahmen der Auftragsabwicklung geben wir Daten nur an Beteiligte weiter, die zur Leistungserbringung erforderlich sind (z. B. Lieferanten, Montagepartner, Netzbetreiber, Energieversorger, Förderstellen).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
